Mach mit!
Komm bei der Besetzung vorbei, sei Teil der Bewegung!
Drei Räume im Unipark Salzburg sind besetzt – komm auch du vorbei! Über verschiedene Kanäle kannst du auf dem Laufenden bleiben über das tägliche Programm (siehe Kontakt; https://linktr.ee/erdebrennt_salzburg)
Die Uni besetzen: Ist das legal?
Ja! Eine offene Unibesetzung erfüllt die Charakteristik einer Versammlung und ist dadurch geschützt.
Aber: wenn es durch die Versammlung zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kommt oder die Leitung der Universität eine Räumung anfordert, kann sie aufgelöst werden. Eine Auflösung der Versammlung muss vorher durch die Polizei angekündigt werden.
Was passiert wenn die Versammlung aufgelöst wird?
Nachdem die Polizei die Besetzung für aufgelöst ernennt, haben die Teilnehmer*innen die Möglichkeit die Versammlung zu verlassen, bevor die Person riskiert eine Strafe zu bekommen. Sollte eine Person dem nicht nachgehen, riskiert er*sie eine Verwaltungsstrafe wenn die Identität der Person festgestellt werden kann.
Was ist eine Verwaltungsstrafe?
Bei Verwaltungsstrafen handelt es sich um sogenannte Ordnungswidrigkeiten, bestraft wird ein Verstoß gegen das Verwaltungsgesetz (z.B. Lärmbelästigung, über eine rote Ampel gehen oder das nicht verlassen einer polizeilich aufgelösten Versammlung). Eine einfache Verwaltungsübertretung rechtfertigt für sich allein keine Festnahme!
Was passiert bei einer Identitätsverweigerung?
Wenn du die Aussage über deine Identität verweigerst und/oder keinen Ausweis dabei hast, kann es zu einer Mitnahme in PAZ (Polizei-Anhalte-Zentrum) und eine Festnahme von bis zu maximal 24 Stunden kommen. Du hast dabei das Recht die Aussage zu verweigern und zwei erfolgreiche Anrufe zu tätigen. Im Falle einer Festnahme ist hier die Nummer unseres Demotelefons: +436889337808
Wenn du noch keine Aktionserfahrung hast, dann besuch auf der Besetzung unsere Aktionstrainings und Rechtshilfe-Workshops!